Von Raimund Milde

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Barrierefreie Website: Was du über das BFSG wissen musst

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist wie ein großes Verkehrsschild, das uns sagt: „Achtung, hier gilt: Barrierefreiheit!“ Die dazugehörige Verordnung (BFSGV) ist dann vergleichbar mit der Straßenverkehrsordnung, die genau regelt, wie wir uns auf dieser Straße verhalten müssen. Diese Verordnung, die am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, legt die Regeln fest, die beim Gestalten von Websites und Apps beachtet werden müssen, damit alle Nutzer sicher und bequem die „Verkehrswege“ nutzen können.

Und genau wie im Straßenverkehr gibt es auch hier „Verkehrspolizisten“: Die Einhaltung der BFSGV wird von den zuständigen Behörden überwacht. Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, riskieren empfindliche „Bußgelder“ – Sanktionen, die bis zur Einstellung der betroffenen Dienstleistungen führen können. Deshalb ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben ernst zu nehmen und proaktiv zu handeln, um „Unfälle“ auf der Straße der Barrierefreiheit zu vermeiden.

Titlebild barrierefreie Website

Inhaltsverzeichnis

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit: Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich und Robust

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basieren auf vier grundlegenden Prinzipien, die sicherstellen sollen, dass digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind. Diese Prinzipien bilden das Fundament der Barrierefreiheit im Web und sind entscheidend für die Gestaltung von Websites und Apps, die von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten genutzt werden können.

  1. Wahrnehmbar:
    Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Das bedeutet, dass Informationen und Benutzeroberflächen so gestaltet sein müssen, dass sie von den Nutzern wahrgenommen werden können, unabhängig davon, ob sie visuell, auditiv oder anderweitig eingeschränkt sind. Beispiele hierfür sind Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und die Anpassbarkeit der Textgröße.
  2. Bedienbar:
    Alle interaktiven Elemente einer Website oder App müssen für alle Nutzer bedienbar sein. Das schließt die Steuerung über die Tastatur, Sprachsteuerung oder alternative Eingabegeräte ein. Interaktive Elemente wie Links, Schaltflächen und Formulare sollten klar erkennbar und leicht zugänglich sein, ohne dass spezielle Fähigkeiten erforderlich sind.
  3. Verständlich:
    Die Inhalte und die Bedienung der Website müssen für alle Nutzer verständlich sein. Dies bedeutet, dass die Sprache klar und einfach sein sollte, die Navigation logisch und intuitiv und die Funktionen konsistent. Darüber hinaus sollten Formulareingaben und Fehler so gestaltet sein, dass sie leicht zu verstehen und zu korrigieren sind.
  4. Robust:
    Websites und digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von verschiedenen Technologien, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden können. Dazu gehört auch die Kompatibilität mit zukünftigen Technologien. Dies stellt sicher, dass die Inhalte in verschiedenen Browsern und auf unterschiedlichen Geräten korrekt dargestellt werden und zugänglich bleiben.

Warum sind diese Prinzipien wichtig?
Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit bieten eine umfassende Grundlage, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder den Technologien, die sie verwenden. Indem du diese Prinzipien bei der Gestaltung deiner Website berücksichtigst, trägst du nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie dem BFSG bei, sondern schaffst auch ein besseres Nutzererlebnis für alle Besucher.

Unterschied zwischen BITV 2.0 und BFSG

In Deutschland gibt es zwei wichtige Regelwerke, die sicherstellen, dass digitale Angebote für alle zugänglich sind: die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Beide fördern die Barrierefreiheit, richten sich jedoch an unterschiedliche Bereiche.

BITV 2.0: Barrierefreie Websites im öffentlichen Sektor

Die BITV 2.0 gilt für alle öffentlichen Stellen in Deutschland. Das bedeutet, dass Bundesbehörden, Landesbehörden, Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen verpflichtet sind, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. So können beispielsweise Menschen mit Sehbehinderungen mithilfe von Screenreadern Informationen auf Behördenwebsites abrufen oder Menschen mit motorischen Einschränkungen Online-Formulare bequem ausfüllen.

BFSG: Barrierefrei Websites im privaten Sektor

Das BFSG richtet sich an private Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die digital zugänglich gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise Online-Shops, Banken, Telekommunikationsunternehmen oder Anbieter von Apps. Ab dem 28. Juni 2025 müssen diese Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind. Das bedeutet, dass auch Menschen mit Behinderungen problemlos online einkaufen, ihre Bankgeschäfte erledigen oder Apps nutzen können.

Gemeinsamkeiten:

Beide Regelwerke basieren auf dem internationalen Standard WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), der die technischen Anforderungen für barrierefreie Webinhalte definiert. Das Ziel beider Regelwerke ist es, Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen.

BFSG und WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)

Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) und die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind eng miteinander verbunden und spielen eine entscheidende Rolle für die Barrierefreiheit von Websites in Deutschland.

Hier ist die Verbindung zwischen beiden:

  • Rechtlicher Rahmen: Das BFSG schafft den rechtlichen Rahmen für die Barrierefreiheit von Websites und anderen digitalen Produkten und Dienstleistungen in Deutschland. Es macht die Einhaltung bestimmter Standards zur Pflicht, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen dieselben Zugangschancen zu digitalen Inhalten haben wie alle anderen.
  • Technische Grundlage: Die WCAG bieten die konkreten technischen Richtlinien, die für die Umsetzung der Barrierefreiheit erforderlich sind. Das BFSG verweist auf die WCAG als Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
  • Konkrete Vorgaben: Die WCAG enthalten detaillierte Kriterien, die beschreiben, wie digitale Inhalte barrierefrei gestaltet werden müssen. Dazu gehören die Verwendung von Alternativtexten für Bilder, die Sicherstellung eines ausreichenden Farbkontrasts und die Bedienbarkeit mit der Tastatur.
  • Stufen der Konformität: Sowohl das BFSG als auch die WCAG unterscheiden verschiedene Konformitätsstufen (A, AA, AAA). Das BFSG verlangt in der Regel die Einhaltung der Stufen A und AA, die grundlegende und erweiterte Barrierefreiheitsanforderungen abdecken.

Die Konformitätsstufen der WCAG: A, AA, und AAA erklärt

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten drei verschiedene Konformitätsstufen, die jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen: A, AA, und AAA. Diese Stufen helfen dabei, den Grad der Barrierefreiheit einer Website oder eines digitalen Angebots zu bewerten und zu definieren, welche Kriterien erfüllt werden müssen.

Stufe A: Grundlegende Barrierefreiheit

Die Konformitätsstufe A stellt die grundlegenden Anforderungen an die Barrierefreiheit dar. Diese Stufe umfasst Kriterien, die unbedingt erfüllt werden müssen, damit eine Website für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist. Beispiele hierfür sind Alternativtexte für Bilder und die Möglichkeit, alle interaktiven Elemente mit der Tastatur zu bedienen. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, ist der Zugang für viele Menschen mit Behinderungen erheblich eingeschränkt.

Stufe AA: Erweiterte Barrierefreiheit

Die Konformitätsstufe AA geht über die Grundanforderungen hinaus und deckt zusätzliche Barrierefreiheitskriterien ab, die für eine breitere Nutzergruppe wichtig sind. Diese Stufe umfasst Anforderungen wie ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund, die Zugänglichkeit von Formularen und die Möglichkeit, Inhalte in einer logischen Reihenfolge zu navigieren. Das BFSG verlangt in der Regel die Einhaltung dieser Stufe, da sie ein ausgewogenes Maß an Barrierefreiheit bietet, das für die meisten Nutzer ausreichend ist.

Stufe AAA: Maximale Barrierefreiheit

Die Konformitätsstufe AAA repräsentiert das höchste Niveau der Barrierefreiheit. Diese Stufe enthält sehr strenge Anforderungen, die darauf abzielen, digitale Inhalte für möglichst alle Nutzergruppen zugänglich zu machen. Beispiele sind die Verwendung einer besonders einfachen Sprache und erweiterte Untertitel für Videos. Obwohl diese Stufe das Ideal darstellt, ist es oft schwierig, sie vollständig zu erreichen, insbesondere bei komplexen Inhalten. Aus diesem Grund ist die Einhaltung der AAA-Stufe in den meisten Fällen freiwillig.

Praktische Checkliste: Schritte zur barrierefreien Website

  1. Barrierefreie Navigation (Stufe A): Achte darauf, dass deine Website eine klare und konsistente Navigation bietet, sodass alle Nutzer leicht finden, was sie suchen. Diese grundlegende Anforderung der Stufe A stellt sicher, dass alle wichtigen Bereiche deiner Website zugänglich und verständlich sind.
  2. Bedienbarkeit mit der Tastatur (Stufe A): Stelle sicher, dass alle Funktionen deiner Website auch mit der Tastatur bedient werden können. Dies ist eine zentrale Anforderung der Stufe A und besonders wichtig für Menschen mit motorischen Einschränkungen. Deine Website sollte vollständig navigierbar sein, ohne dass eine Maus benötigt wird.
  3. Überschriften richtig nutzen (Stufe A und AA): Verwende Überschriften (H1, H2, H3 usw.), um die Struktur deiner Seite klar zu kennzeichnen. Screenreader nutzen diese Informationen, um den Inhalt besser zu strukturieren. Die korrekte Verwendung von Überschriften ist eine Anforderung der Stufe A, während die Konsistenz und Logik der Überschriftenstruktur zur Stufe AA beiträgt.
  4. Ausreichende Farbkontraste (Stufe AA): Achte darauf, dass Texte und Hintergründe einen ausreichenden Farbkontrast haben. Dies erleichtert die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen und ist eine wichtige Anforderung der Stufe AA. Ein guter Farbkontrast sorgt dafür, dass Inhalte für alle Nutzer, unabhängig von ihren visuellen Fähigkeiten, gut lesbar sind.
  5. Alternative Texte zu Bildern (Stufe A): Füge zu jedem Bild einen aussagekräftigen Alternativtext hinzu. Dieser wird von Screenreadern vorgelesen und hilft Menschen mit Sehbehinderungen, den Bildinhalt zu verstehen. Diese Anforderung gehört zur Stufe A und ist eine der grundlegendsten Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
  6. Videoinhalte mit Untertiteln (Stufe A und AA):
    Videos sollten immer mit Untertiteln versehen werden, um Menschen mit Hörbehinderungen den Zugang zu ermöglichen. Untertitel sind eine Anforderung der Stufe A für vorab aufgezeichnete Medien, während die Bereitstellung von erweiterten Untertiteln und Audiodeskriptionen zur Stufe AA gehört.
  7. Barrierefreier Zugang zu Multimedia-Inhalten (Stufe AA und AAA):
    Biete Alternativen für Multimedia-Inhalte an, wie z.B. Transkripte für Audiodateien. Diese Anforderungen fallen in die Stufe AA, während die Bereitstellung erweiterter Inhalte, wie umfassender Beschreibungen und vereinfachter Darstellungen, zur Stufe AAA zählt.
  8. Formulare zugänglich gestalten (Stufe A und AA):
    Achte darauf, dass Formulare korrekt beschriftet sind, und die Reihenfolge der Eingabefelder logisch ist, damit sie für alle Nutzer leicht auszufüllen sind. Diese Maßnahmen sind Teil der Anforderungen der Stufen A und AA und stellen sicher, dass Formulare für alle Nutzergruppen zugänglich sind.
  9. Vermeide versteckte Inhalte (Stufe A):
    Informationen sollten nicht nur durch Farben oder Bilder vermittelt werden. Nutze stattdessen Texte, die auch ohne visuelle Darstellung verständlich sind. Diese Anforderung der Stufe A stellt sicher, dass wichtige Informationen immer zugänglich sind, unabhängig davon, wie sie dargestellt werden.
  10. PDF-Dateien barrierefrei gestalten (Stufe A und AA):
    Wenn du PDF-Dateien verwendest, achte darauf, dass diese mit entsprechenden Tags versehen sind, damit sie von Screenreadern korrekt interpretiert werden können. Dies ist eine Anforderung der Stufen A und AA und stellt sicher, dass auch Dokumente barrierefrei sind.
  11. Einfache Sprache hinzufügen (Stufe AA und AAA):
    Verfasse deine Texte in einfacher und klarer Sprache, um sie für alle Nutzer leicht zugänglich zu machen. Dies ist eine Anforderung der Stufe AA, während die Verwendung besonders einfacher Sprache zur Stufe AAA zählt und sicherstellt, dass Inhalte für ein möglichst breites Publikum verständlich sind.

Hinweis: Die oben genannten Schritte und Tipps sind nur ein Ausschnitt aus den umfangreichen Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Wenn du deine Website vollständig barrierefrei gestalten möchtest oder sicherstellen willst, dass du alle rechtlichen Vorgaben erfüllst, solltest du die genauen Vorgaben direkt in den WCAG-Guidelines nachlesen.

BFSG: Wer ist betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft eine breite Palette von Akteuren, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland anbieten:

  • Unternehmen im Online-Handel: Online-Shops, die Produkte direkt an Verbraucher verkaufen, müssen sicherstellen, dass ihre Websites und Apps barrierefrei gestaltet sind. Dies umfasst alle Aspekte des Einkaufserlebnisses, von der Produktauswahl über den Bestellprozess bis hin zu Zahlungs- und Lieferinformationen.
  • Banken und Finanzdienstleister: Finanzinstitute wie Banken müssen ihre digitalen Dienstleistungen, einschließlich Online-Banking, Finanzberatung und Kundenservice, barrierefrei gestalten. Ziel ist es, dass alle Kunden, unabhängig von ihren Fähigkeiten, problemlos Finanzgeschäfte online erledigen können.
  • Telekommunikationsunternehmen: Unternehmen, die Telekommunikationsdienste wie Mobilfunk, Internet und Fernsehen anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Plattformen und Kundenportale für alle zugänglich sind. Dies umfasst auch die Nutzung von Zusatzdiensten wie Videotelefonie oder Textkommunikation.
  • Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten: Streaming-Dienste, TV-Sender und andere Anbieter von audiovisuellen Inhalten müssen sicherstellen, dass ihre Angebote, wie etwa Videoplayer und Mediatheken, barrierefrei sind. Dies bedeutet unter anderem die Bereitstellung von Untertiteln, Audiodeskriptionen und anderen unterstützenden Funktionen.
  • Dienstleister im elektronischen Geschäftsverkehr: Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich E-Commerce, digitale Verwaltungsleistungen oder andere onlinebasierte Dienste anbieten, müssen ihre Plattformen barrierefrei gestalten. Dies gilt insbesondere für Funktionen wie Kundenkonten, Zahlungsabwicklungen und Online-Support.
  • Hersteller und Importeure von Produkten: Unternehmen, die Produkte herstellen oder importieren und nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass diese Produkte den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Dies betrifft unter anderem die Gestaltung von Benutzeroberflächen, die Zugänglichkeit von Bedienungsanleitungen und die Kompatibilität mit assistiven Technologien.

Wer ist nicht betroffen?

Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind von einigen Anforderungen, wie etwa der Abgabe einer Erklärung zur Barrierefreiheit, ausgenommen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie generell von der Pflicht zur Barrierefreiheit befreit sind.

BFSG und Kleinstunternehmen: Was gilt es zu beachten?

Auch Kleinstunternehmen können von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) betroffen sein. Zwar gibt es für sehr kleine Unternehmen einige Ausnahmen und Erleichterungen; dennoch ist es wichtig, die grundsätzlichen Prinzipien der Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

Grundsätzliche Verpflichtung: Alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern genutzt werden, müssen sicherstellen, dass diese Angebote barrierefrei sind. Das bedeutet, dass auch Kleinstunternehmen ihre Websites und Apps so gestalten müssen, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Zukünftige Entwicklungen: Ein Blick in die Zukunft der Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im digitalen Raum entwickelt sich stetig weiter, und auch in Zukunft wird es neue Technologien und Richtlinien geben, die darauf abzielen, den Zugang für alle Nutzer noch weiter zu verbessern. Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen und sprachbasierte Assistenten könnten in den kommenden Jahren eine immer wichtigere Rolle spielen, um die Barrierefreiheit zu erhöhen. Diese Technologien könnten es beispielsweise ermöglichen, Inhalte in Echtzeit automatisch zu untertiteln oder Webseiten dynamisch an die individuellen Bedürfnisse der Nutzer anzupassen.

Gleichzeitig wird die rechtliche Landschaft nicht stillstehen. Es ist zu erwarten, dass bestehende Gesetze und Verordnungen wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) weiterentwickelt und möglicherweise verschärft werden, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Auch internationale Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) könnten in Zukunft weiterentwickelt werden, um neue technologische Herausforderungen zu adressieren.

Es bleibt also wichtig, dass Unternehmen und Entwickler am Ball bleiben, sich über aktuelle Entwicklungen informieren und ihre digitalen Angebote kontinuierlich verbessern. Eine proaktive Herangehensweise an Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern auch eine Chance, im Wettbewerb zu bestehen und eine breitere Zielgruppe zu erreichen.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und spiegeln nicht unbedingt die neuesten rechtlichen Entwicklungen wider. Für eine verbindliche rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder eine andere sachkundige Stelle.

Glücklicherweise musst du diesen Weg nicht allein gehen: webtrommel.de begleitet dich zuverlässig bei jedem Schritt zur barrierefreien Website.