Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Webdesign- und Entwicklungsleistungen
webtrommel.de Webdesign Studio
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Raimund Milde, Zur Drexlerschleife 8 A, 93152 Nittendorf (nachfolgend „Webdesigner“ genannt), und dem Auftraggeber über Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Dienstleistungen, die nicht in den genannten Bereichen liegen, werden gesondert vertraglich geregelt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(4) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Webdesigner hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(5) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über Webdesign- und Entwicklungsdienstleistungen zwischen dem Auftraggeber und dem Webdesigner kommt auf eine der folgenden Weisen zustande:
a. Durch die Annahme in Textform eines verbindlichen Angebots des Webdesigners durch den Auftraggeber.
b. Durch die Bestätigung in Textform einer Beauftragung des Auftraggebers durch den Webdesigner.
Der Vertrag kommt in beiden Fällen mit Zugang der Annahme oder Bestätigung zustande. Dies gilt entsprechend für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zum ursprünglichen Vertrag.
(2) Die auftragsgemäße Ausführung von Leistungen durch den Webdesigner kann die Auftragsbestätigung ersetzen, sofern der Auftraggeber die Leistungen erkennbar entgegennimmt. In diesem Fall gilt der Vertrag mit Aufnahme der Leistungserbringung als geschlossen.
(3) Angebote des Webdesigners, insbesondere in Prospekten, Anzeigen oder auf der Website, sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Webdesigner bietet insbesondere folgende Leistungen an:
– Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege von Websites,
– Suchmaschinenoptimierung (Onpage und Offpage),
– Grafikdienstleistungen,
– Vorbereitung und Einrichtung von Servern im Zusammenhang mit WordPress,
– Installation und Einrichtung von WordPress,
– Migration bestehender Websites auf neue Server.
(2) Der Webdesigner erbringt seine Leistungen nach den Wünschen und Vorgaben des Auftraggebers. Installation, Einweisung und Schulung sind nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungs- und Erweiterungswünsche berücksichtigt der Webdesigner nur, wenn sie zur Erreichung des vertraglichen Leistungsziels technisch erforderlich sind.
(3) Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss eine wesentliche Änderung oder Erweiterung der vereinbarten Leistungen, kann der Webdesigner den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt auch für die Prüfung der Umsetzbarkeit solcher Wünsche, sofern der Webdesigner den Auftraggeber zuvor in Textform auf die entstehenden Kosten hingewiesen hat.
(4) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betrieb einer Website rechtliche Verpflichtungen verbunden sein können, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Hierzu gehören insbesondere:
a. die Anbieterkennzeichnung (Impressum) gemäß § 5 TMG,
b. die Einhaltung der Datenschutzvorschriften gemäß DSGVO und BDSG, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte betroffener Personen,
c. die Erfüllung von Informationspflichten nach § 312 BGB (Fernabsatzverträge),
d. die Einhaltung der Vorschriften des elektronischen Geschäftsverkehrs gemäß § 312i und § 312j BGB,
e. die Prüfung der Rechtmäßigkeit gesetzter Links,
f. die Kontrolle der Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen,
g. die Beachtung medienrechtlicher Vorschriften,
h. die Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter.
(5) Der Webdesigner erbringt keine Rechtsberatung und ist hierzu auch nicht befugt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die Vergütung der vom Webdesigner erbrachten Leistungen bestimmt sich nach folgenden Grundsätzen:
a. Liegt dem Vertrag ein Angebot in Textform des Webdesigners zugrunde, gilt der darin festgelegte Preis. Das Angebot ist bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend und kann bis zu diesem Zeitpunkt vom Webdesigner zurückgezogen werden.
b. Liegt kein spezifisches Angebot vor, gelten die am Tag der Beauftragung gültigen Listenpreise des Webdesigners. Die aktuellen Listenpreise sind auf der Website des Webdesigners einsehbar.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten, Schulungen sowie sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zusatzleistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert vergütet.
(3) Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Webdesigner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
(4) Der Webdesigner ist berechtigt, für Webdesign- und Entwicklungsdienstleistungen eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
(1) Liefertermine oder -fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
(2) Ist für die Erbringung der Leistungen die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, verlängern sich die vereinbarten Lieferzeiten um den Zeitraum, in dem der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
(3) Verzögerungen, die auf folgende Umstände zurückzuführen sind, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfrist:
a. Änderungen der Anforderungen durch den Auftraggeber,
b. unzureichende technische Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (z. B. Hardware- oder Softwaredefizite), soweit diese dem Webdesigner nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c. Verzögerungen oder Ausfälle bei Produkten oder Dienstleistungen Dritter, wie z. B. Softwarelieferanten, Texter, Fotografen oder anderen Subunternehmern, die der Webdesigner zur Vertragserfüllung einsetzt.
(4) Kann der Webdesigner seine Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, Arbeitskampf oder sonstigen, für den Webdesigner unabwendbaren Ereignissen nicht oder nicht fristgerecht erbringen, ist der Webdesigner für die Dauer der Behinderung und deren Auswirkungen von der Leistungspflicht befreit. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen insoweit nicht.
(5) Beauftragt der Auftraggeber nachträglich Änderungen oder Ergänzungen, die über den ursprünglichen Vertragsgegenstand hinausgehen und nicht nur geringfügig sind, verlieren die ursprünglich vereinbarten Liefertermine und Fristen ihre Gültigkeit.
§ 6 Abnahme
(1) Der Webdesigner zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistungen in Textform an und erklärt die Abnahmebereitschaft.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Mitteilung gemäß Absatz 1 zu prüfen und in Textform die Abnahme zu erklären oder Mängel anzuzeigen.
(3) Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn:
a. der Auftraggeber die Abnahme in Textform erklärt,
b. der Auftraggeber die Leistungen oder Teile davon ohne weitere Prüfung produktiv in Betrieb nimmt oder öffentlich zugänglich macht,
c. der Auftraggeber die Frist gemäß Absatz 2 verstreichen lässt, ohne die Abnahme zu erklären oder Mängel in Textform zu rügen.
(4) Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der Frist nach Absatz 2, in Textform anzuzeigen. Die Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der festgestellten Mängel enthalten, die eine Überprüfung erleichtert.
§ 7 Mitwirkungspflicht
(1) Der Auftraggeber stellt dem Webdesigner alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Inhalte – insbesondere einzupflegende Texte, Bilder und sonstige Materialien – rechtzeitig und in digitaler Form zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bereitstellung der technischen Ressourcen und Informationen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Insbesondere sorgt er für einen Server, der den technischen Anforderungen für WordPress genügt. Zudem benennt er einen festen, entscheidungsbefugten Ansprechpartner für die Dauer des Projekts.
(3) Überlässt der Webdesigner dem Auftraggeber Entwürfe oder Testversionen zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit, hat der Auftraggeber diese innerhalb der angegebenen Frist zu prüfen und Korrekturwünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gelten die Entwürfe oder Testversionen als genehmigt.
(4) Treten Störungen oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der vom Webdesigner erbrachten Leistungen, insbesondere der Website, auf, hat der Auftraggeber den Webdesigner unverzüglich unter Angabe folgender Informationen zu informieren: Zeitpunkt des Auftretens, genaue Fehlerbeschreibung sowie Name und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) eines zuständigen Ansprechpartners.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Webdesigner räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, unbefristetes und weltweites Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Inhalten und Designelementen ein. Soweit der Webdesigner Leistungen zur Gestaltung der Internetpräsenz des Auftraggebers erbringt, ist der Nutzungszweck auf die Verwendung im Internet beschränkt. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Webdesigners in Textform.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er die zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Bilder, Texte, Videos, Logos) erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Der Auftraggeber stellt den Webdesigner von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Rechte beruhen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Der Webdesigner ist berechtigt, zur Umsetzung der Website Rechte Dritter (Drittlizenzen) in Anspruch zu nehmen. Die dem Auftraggeber hieran eingeräumten Nutzungsrechte sind auf den Umfang beschränkt, der dem Webdesigner von den Rechteinhabern eingeräumt wurde. Insbesondere können die Nutzungsrechte zeitlich, räumlich oder inhaltlich beschränkt sein. Änderungen der Lizenzbedingungen Dritter, die der Webdesigner nicht zu vertreten hat, können dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder nur noch zu geänderten Bedingungen zur Verfügung steht. Der Auftraggeber kann in diesem Fall entscheiden, ob er die Nutzung zu den geänderten Bedingungen fortsetzt oder auf die Nutzung verzichtet. Eine Erstattung von Kosten durch den Webdesigner erfolgt nicht.
(4) Soweit im Rahmen des Vertrages Software überlassen wird, erfolgt deren Nutzung ausschließlich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die entsprechenden Lizenzbestimmungen einzuhalten. Etwaige Verstöße gegen Lizenzbedingungen können sowohl für den Auftraggeber als auch für den Webdesigner rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Auftraggeber stellt den Webdesigner insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(5) Der Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit der Website und im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen. Wird der Webdesigner von einem Lizenzgeber oder Dritten wegen einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des fremden Lizenzmaterials in Anspruch genommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Webdesigner den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
(1) Der Auftraggeber räumt Webdesigner das Recht ein, einen Text z.B. „Webdesign by webtrommel.de“ in den Footer der Website des Auftraggebers einzubinden und diesem mit der Website von Webdesigner zu verlinken.
(2) Webdesigner behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Auftraggebers in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 10 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Abnahme oder, wenn eine Abnahme nicht vorgesehen ist, mit der Lieferung. Bei Mängeln ist der Webdesigner zur Nacherfüllung verpflichtet. Er kann nach seiner Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder die Lieferung einer mangelfreien Version (z. B. eines korrigierten Release-Stands) beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt kostenfrei, soweit der Mangel vom Webdesigner zu vertreten ist. Weitergehende Aufwendungen, die auf Umständen beim Auftraggeber beruhen (z. B. fehlende Mitwirkung, ungeeignete Systemumgebung), werden nach den vereinbarten oder üblichen Vergütungssätzen gesondert berechnet.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Lieferung oder Abnahme auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese dem Webdesigner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Abnahme, in Textform anzuzeigen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Entdeckung, in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
Die Mängelanzeige muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der festgestellten Mängel enthalten (z. B. durch Fehlerprotokolle oder Screenshots), die eine Überprüfung ermöglicht.
(3) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige Zustimmung des Webdesigners Änderungen an den erbrachten Leistungen vorgenommen haben, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Änderungen die Mängel nicht verursacht haben.
(4) Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Mangel vorliegt, der vom Webdesigner zu vertreten ist, hat der Auftraggeber den dadurch entstandenen Aufwand nach den vereinbarten oder üblichen Vergütungssätzen zu tragen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder der Tauglichkeit zur vertraglich vorausgesetzten Nutzung.
(6) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, soweit diese nicht nach § 11 (Haftung) ausgeschlossen sind.
§ 11 Pflicht des Auftraggebers zur Datensicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Konformität der durch den Webdesigner erstellten oder gepflegten Website sowie für deren Inhalte, insbesondere hinsichtlich Impressum, Datenschutz, Urheberrechten und sonstigen gesetzlichen Vorgaben, selbst verantwortlich. Der Webdesigner übernimmt keine Prüfpflicht und keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Website oder einzelner Inhalte, auch nicht für nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte.
(2) Der Webdesigner haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, der höchstens den Auftragswert erreicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt und ist unbeschränkt.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Der Webdesigner ist berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verarbeiten. Dies umfasst insbesondere die Speicherung der Daten sowie die Weitergabe an Dritte, soweit dies zur Durchführung des Vertrags oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist (z. B. an Hosting-Dienstleister, Steuerberater). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Webdesigners zu entnehmen.
(2) Beide Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen auch über die Beendigung des Vertrags hinaus geheim zu halten. Dies gilt nicht für Informationen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder die der jeweilige Vertragspartner ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht von Dritten erhalten hat.
§ 14 Kündigung und Schadensersatz
(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen § 8 (Nutzungsrechte) oder § 7 (Mitwirkungspflicht) verstößt oder sich mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug befindet, oder wenn der Webdesigner seine vertraglich geschuldeten Leistungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt.
In diesen Fällen ist die jeweils andere Partei berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
(2) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung der Leistung ohne wichtigen Grund oder aus einem Grund, den der Webdesigner nicht zu vertreten hat, so behält der Webdesigner den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
Der Webdesigner muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt.
Alternativ kann der Webdesigner pauschal 25 % der vereinbarten Vergütung als Schadensersatz verlangen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Webdesigner kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Webdesigner bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Regensburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Gleiches gilt, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
(Stand: 16.02.2025)